Wie Sie helfen können
Wie können Sie die Bürgerstiftung unterstützen?
Die Bürgerstiftung Willstätt bietet Privatpersonen, Institutionen, Körperschaften und Unternehmen unbürokratische Möglichkeiten, sich dauerhaft und nachhaltig für die Gesamtgemeinde Willstätt zu engagieren.
Zeit und Ideen spenden
Möchten Sie sich aktiv bei der Bürgerstiftung einbringen und sich so für die Menschen unsere Gemeinde einsetzen?
Zustiften
jetzt mitmachen.
Geldspenden
Wenn Sie unsere Bürgerstiftung finanziell unterstützen möchten, dann helfen Sie uns mit einer Spende.
Freundeskreis
Wenn Sie die Bürgerstiftung Willstätt dauerhaft unterstützen wollen, dann treten Sie dem Freundeskreis bei.
Anlassspenden
Möchten Sie anstelle von Geschenken zu Geburtstagen oder Ähnlichem lieber etwas Gutes tun?
Vererben
Wenn Sie, auch über den Tod hinaus, helfen wollen, dann können Sie, neben Ihren Angehörigen, die Bürgerstiftung...
Zeit und Ideen
Zeit
Die Bürgerstiftung Willstätt bietet Privatpersonen, Institutionen, Vereinen, Körperschaften und Unternehmen unbürokratische Möglichkeiten, sich dauerhaft und nachhaltig für die Gesamtgemeinde Willstätt zu engagieren.
Idee
Kontakt
oder schicken Sie uns ein E-Mail:
Geldspenden
Spende
Jeder Einzelne leistet mit seiner Spende einen wertvollen Beitrag, um die Stiftungsarbeit allgemein oder ganz konkrete Projekte zu unterstützen.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung im Verwendungszweck „Spende/Zweckgebundene Spende für …“ an.
Alle Spenden werden zeitnah für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke gem. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO verwendet.
Spendenkonto
Anlassspende
Bei einer Spende zu einem besonderen Anlass handelt es sich immer um eine Aktion, bei der Sie aufgrund eines persönlichen Ereignisses um eine Spende für die Bürgerstiftung bitten.
Anlassspende
Dies kann z.B sein:
- der Geburtstag
- ein Jubiläum (Ehejubiläum oder Firmenjubiläum)
- die Hochzeit
- Geburt oder Taufe
- Kommunion, Konfirmation oder Firmung
- oder auch ein Trauerfall
An Stelle von Geschenken bitten Sie Ihre Gäste bzw. Gratulanten um einen Spendenbeitrag. Bei einem Trauerfall können Sie darauf hinweisen, dass anstelle von Grabschmuck eine Spende an die Bürgerstiftung Willstätt erfolgen soll. Den Verwendungszweck können Sie selbst bestimmen.
Spendenkonto
Wichtig ist die Angabe des Namens des Initiators der Spendenaktion. Der Initiator erhält die Namen und Anschriften der Spender sowie die Spendenhöhe. Bitte geben Sie im Verwendungszweck auch Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Bestätigung über Ihre Zuwendung bei Beträgen über 200,00 Euro für steuerliche Zwecke zukommen lassen können.
Freundeskreis
Freundeskreis
Mit einem jährlichen Beitrag ab 50,00 €, den wir im Lastschriftverfahren von Ihrem Konto einziehen werden, können Sie sich im Freundeskreis der Bürgerstiftung Willstätt engagieren. Dabei können Sie sich entscheiden, ob Ihr jährlicher Beitrag als Zustiftung zum Stiftungskapital oder als Spende zur zeitnahen Verwendung für satzungsmäßige Zwecke Verwendung finden soll.
Antragsformular
Gemeinnützige Stiftung
Die Projekte werden vor allem aus den Erträgen des Stiftungskapitals finanziert.
Eine Zustiftung zum Kapital der Bürgerstiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen des Vermögens werden Stiftungsprojekte auf Dauer gefördert. Das Stiftungsvermögen bleibt unangetastet.
Zustiften
Zustiftungen sind grundsätzlich ab einem Betrag von 1.000 € möglich. Ab diesem Betrag erhält der Stifter eine Stiftungsurkunde und wird stimmberechtigtes Mitglied in der Stifterversammlung, die jährlich stattfindet.
Zustiftungen können aber auch mit Beträgen unter 1.000 € geleistet werden. Wir bezeichnen dies als „Stiftersparen“. Sobald Ihre Mindesteinlage am Stiftungsvermögen die Summe von 1.000 € erreicht hat, werden Sie stimmberechtigtes Mitglied in der Stifterversammlung.
Bankverbindung
Wichtig ist die Angabe des Namens des Initiators der Spendenaktion. Der Initiator erhält die Namen und Anschriften der Spender sowie die Spendenhöhe. Bitte geben Sie im Verwendungszweck auch Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Bestätigung über Ihre Zuwendung bei Beträgen über 200,00 Euro für steuerliche Zwecke zukommen lassen können.
Vererben
Testamentarische Verfügung und Vermächtnis
Eine testamentarische Verfügung oder ein Vermächtnis zu Gunsten der Bürgerstiftung Willstätt bietet die Sicherheit, dass das vererbte Vermögen als Stiftungskapital quasi für alle Zeiten gemeinnützig in unserer Gemeinde Willstätt eingesetzt wird. Die Gremien der Stiftung garantieren, dass nur qualitätsvolle innovative Projekte gefördert werden. Die „schlanke“ Struktur der Stiftung und ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement garantieren, dass die Erträge des Kapitals ihrem eigentlichen Zweck nahezu ungeschmälert zugutekommen. Die Erblasser können auch selbst definieren, welchen Zwecken die Erträge ihres hinterlassenen Vermögens ganz oder teilweise zugeführt werden. Diese Form der Zuwendung zu Gunsten des Kapitalaufbaus der Bürgerstiftung ist also bürgerschaftliches Engagement mit Langzeitwirkung. Eine Form von Bürgersinn, die weit über den Tod hinaus Früchte trägt.