Wie Sie helfen können

Wie können Sie die Bürgerstiftung unterstützen?

Die Bürgerstiftung Willstätt bietet Privatpersonen, Institutionen, Körperschaften und Unternehmen unbürokratische Möglichkeiten, sich dauerhaft und nachhaltig für die Gesamtgemeinde Willstätt zu engagieren.

 

Zeit und Ideen spenden

Möchten Sie sich aktiv bei der Bürgerstiftung einbringen und sich so für die Menschen unsere Gemeinde einsetzen?

Zustiften

Hand in Hand für Willstätt
jetzt mitmachen.

Geldspenden

Wenn Sie unsere Bürgerstiftung finanziell unterstützen möchten, dann helfen Sie uns mit einer Spende.

Freundeskreis

Wenn Sie die Bürgerstiftung Willstätt dauerhaft unterstützen wollen, dann treten Sie dem Freundeskreis bei. 

Anlassspenden

Möchten Sie anstelle von Geschenken zu Geburtstagen oder Ähnlichem lieber etwas Gutes tun?

Vererben

Wenn Sie, auch über den Tod hinaus, helfen wollen, dann können Sie, neben Ihren Angehörigen, die Bürgerstiftung...

Zeit und Ideen

Die Bürgerstiftung Willstätt bietet Privatpersonen, Institutionen, Körperschaften und Unternehmen unbürokratische Möglichkeiten, sich dauerhaft und nachhaltig für die Gesamtgemeinde Willstätt zu engagieren.

Zeit

Die Bürgerstiftung Willstätt bietet Privatpersonen, Institutionen, Vereinen, Körperschaften und Unternehmen unbürokratische Möglichkeiten, sich dauerhaft und nachhaltig für die Gesamtgemeinde Willstätt zu engagieren.

Auch der Helferkreis der Bürgerstiftung freut sich über Ihre Ideen und Ihre Unterstützung.

Idee

Wer mit offenen Augen durch unsere Gemeinde geht, bekommt vielleicht Anregungen und Inspirationen, wie die Lebensqualität in der Gesamtgemeinde Willstätt nachhaltig verbessert und umgesetzt werden kann.

Kontakt

Wenn Sie sich für eine neue Idee einsetzen möchten, dann rufen Sie uns an.


oder schicken Sie uns ein E-Mail:

Geldspenden

Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie eine Verbesserung der Lebensverhältnisse in unserer Gemeinde. Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig.

Spende

Jeder Einzelne leistet mit seiner Spende einen wertvollen Beitrag, um die Stiftungsarbeit allgemein oder ganz konkrete Projekte zu unterstützen.

Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung im Verwendungszweck „Spende/Zweckgebundene Spende für …“ an.

Alle Spenden werden zeitnah für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke gem. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO verwendet.

Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Bestätigung Ihrer Zuwendung für steuerliche Zwecke.

Spendenkonto

Sparkasse Hanauerland Kehl
BLZ: 664 518 62
Konto Nr.: 55 55 50
IBAN: DE70 6645 1862 0000 5555 50
BIC: SOLADES1KEL

Anlassspende

Bei einer Spende zu einem besonderen Anlass handelt es sich immer um eine Aktion, bei der Sie aufgrund eines persönlichen Ereignisses um eine Spende für die Bürgerstiftung bitten.

Anlassspende

Dies kann z.B sein:

  • der Geburtstag
  • ein Jubiläum (Ehejubiläum oder Firmenjubiläum)
  • die Hochzeit
  • Geburt oder Taufe
  • Kommunion, Konfirmation oder Firmung
  • oder auch ein Trauerfall

An Stelle von Geschenken bitten Sie Ihre Gäste bzw. Gratulanten um einen Spendenbeitrag. Bei einem Trauerfall können Sie darauf hinweisen, dass anstelle von Grabschmuck eine Spende an die Bürgerstiftung Willstätt erfolgen soll. Den Verwendungszweck können Sie selbst bestimmen.

Spendenkonto

Sparkasse Hanauerland Kehl
BLZ: 664 518 62
Konto Nr.: 55 55 50
IBAN: DE70 6645 1862 0000 5555 50
BIC: SOLADES1KEL

Wichtig ist die Angabe des Namens des Initiators der Spendenaktion. Der Initiator erhält die Namen und Anschriften der Spender sowie die Spendenhöhe. Bitte geben Sie im Verwendungszweck auch Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Bestätigung über Ihre Zuwendung bei Beträgen über 200,00 Euro für steuerliche Zwecke zukommen lassen können.

Freundeskreis

Wenn Sie Menschen in der Gemeinde Willstätt dauerhaft helfen möchten, dann sind Sie im Freundeskreis herzlich willkommen.

Freundeskreis

Freunde der Bürgerstiftung Willstätt sind Personen oder Institutionen, die sich den Zielen der Stiftung besonders verbunden fühlen.

Mit einem jährlichen Beitrag ab 50,00 €, den wir im Lastschriftverfahren von Ihrem Konto einziehen werden, können Sie sich im Freundeskreis der Bürgerstiftung Willstätt engagieren. Dabei können Sie sich entscheiden, ob Ihr jährlicher Beitrag als Zustiftung zum Stiftungskapital oder als Spende zur zeitnahen Verwendung für satzungsmäßige Zwecke Verwendung finden soll.

Antragsformular

Wollen Sie zum Freundeskreis gehören?
Hier können sie das Antragsformular herunterladen.

Gemeinnützige Stiftung

Die Projekte werden vor allem aus den Erträgen des Stiftungskapitals finanziert.

Eine Zustiftung zum Kapital der Bürgerstiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen des Vermögens werden Stiftungsprojekte auf Dauer gefördert. Das Stiftungsvermögen bleibt unangetastet.

Zustiften

Als gemeinnützige Stiftung zur Stärkung und Förderung des Bürgerengagements können wir unsere Aufgaben besonders gut erfüllen, wenn wir zur Aufstockung unseres Stiftungsvermögens weitere Zustiftungen erhalten. Damit kann unsere Bürgerstiftung langfristig durch die Anlage der Zustiftungen in Form von Wertpapieren oder Immobilien höhere Erträge erzielen und damit ihre satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke nachhaltiger verfolgen.

Zustiftungen sind grundsätzlich ab einem Betrag von 1.000 € möglich. Ab diesem Betrag erhält der Stifter eine Stiftungsurkunde und wird stimmberechtigtes Mitglied in der Stifterversammlung, die jährlich stattfindet.

Zustiftungen können aber auch mit Beträgen unter 1.000 € geleistet werden. Wir bezeichnen dies als „Stiftersparen“. Sobald Ihre Mindesteinlage am Stiftungsvermögen die Summe von 1.000 € erreicht hat, werden Sie stimmberechtigtes Mitglied in der Stifterversammlung.

Bankverbindung

Sparkasse Hanauerland Kehl
BLZ: 664 518 62
Konto Nr.: 55 55 50
IBAN: DE70 6645 1862 0000 5555 50
BIC: SOLADES1KEL

Wichtig ist die Angabe des Namens des Initiators der Spendenaktion. Der Initiator erhält die Namen und Anschriften der Spender sowie die Spendenhöhe. Bitte geben Sie im Verwendungszweck auch Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Bestätigung über Ihre Zuwendung bei Beträgen über 200,00 Euro für steuerliche Zwecke zukommen lassen können.

Vererben

Wenn Sie auch über den Tod hinaus Menschen helfen wollen, dann können Sie neben Ihren Angehörigen die Bürgerstiftung Willstätt in Ihrem Testament als Erbin, Teilerbin oder Vermächtniserbin für einen bestimmten Betrag oder Vermögenswert einsetzen. Diese Zuwendungen sind immer erbschaftssteuerfrei.

Testamentarische Verfügung und Vermächtnis

Wie kann ich über meinen Tod hinaus wirksam sein, wie kann mein Lebenswerk dauerhaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden? Diese Fragen stellen sich besonders Menschen, die keine Erben haben oder die Teile Ihres Nachlasses einer gemeinnützigen Organisation vererben wollen. Große gemeinnützige Organisationen mit hohem Verwaltungsaufwand und anonymer Struktur bieten oft nicht die Gewähr, dass das Erbe nach den Intentionen der Erblasser zielgerichtet eingesetzt wird.

Eine testamentarische Verfügung oder ein Vermächtnis zu Gunsten der Bürgerstiftung Willstätt bietet die Sicherheit, dass das vererbte Vermögen als Stiftungskapital quasi für alle Zeiten gemeinnützig in unserer Gemeinde Willstätt eingesetzt wird. Die Gremien der Stiftung garantieren, dass nur qualitätsvolle innovative Projekte gefördert werden. Die „schlanke“ Struktur der Stiftung und ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement garantieren, dass die Erträge des Kapitals ihrem eigentlichen Zweck nahezu ungeschmälert zugutekommen. Die Erblasser können auch selbst definieren, welchen Zwecken die Erträge ihres hinterlassenen Vermögens ganz oder teilweise zugeführt werden. Diese Form der Zuwendung zu Gunsten des Kapitalaufbaus der Bürgerstiftung ist also bürgerschaftliches Engagement mit Langzeitwirkung. Eine Form von Bürgersinn, die weit über den Tod hinaus Früchte trägt.

Ansprechpartner

Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches und unverbindliches Gespräch zu Verfügung.
Heinz-Gerd Schmidt
Schatzmeister
Tel. 0 78 52 - 933 922
Mobil: 0 151 - 12 61 31 70